AGB – BEHANDLUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Claudia Rodriguez Kosmetik Ochsenhausen – AGB

1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (“Auftraggeber”) und Claudia Rodriguez Kosmetik Ochsenhausen (nachfolgend “Auftragnehmer” genannt), mit Sitz in Abteistraße 32/2, 88416 Ochsenhausen, und unter der Website www.kosmetik-ochsenhausen.de.

(2) Die jeweils zum Zeitpunkt des Auftrags gültige Version dieser AGB ist maßgeblich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

 

2 Vertragsschluss

(1) Kosmetikbehandlungen: Die Vereinbarung von Kosmetikbehandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt durch Terminvereinbarung, sei es persönlich oder auf elektronischem Weg (z.B. Telefon, E-Mail). Diese Terminvereinbarung bedarf keiner gesonderten Bestätigung seitens des Auftragnehmers.

(2) Kosmetik-Seminare: Die Buchung von Kosmetik-Seminaren des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist verbindlich und gilt als Vertragsangebot.

(3) Sofern der Auftraggeber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bedarf der Vertragsschluss der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

(4) Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und können im Zumutbaren geändert werden, wobei Änderungen ab dem geänderten Zeitpunkt gelten.

 

3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise für Dienstleistungen basieren auf den aktuellen Preislisten, die am Geschäftssitz des Auftragnehmers zur Einsicht ausliegen oder auf der Website abrufbar sind und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Bei Kosmetik-Seminaren gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Mehrkosten aufgrund von gewünschten Leistungsänderungen des Auftraggebers werden zusätzlich berechnet.

(3) Die vereinbarten Preise, abzüglich eventueller Vorauszahlungen, sind mit Abschluss der Leistung zur Zahlung fällig und sind am Ort der Leistung zu entrichten.

(4) Der Auftragnehmer akzeptiert Barzahlungen oder EC-Karten sowie Banküberweisungen für Anzahlungen.

(5) Wertgutscheine sind für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einlösbar, jedoch nicht in bar auszahlbar. Gutscheine sind übertragbar, aber nicht ersetzbar bei Verlust oder Diebstahl. Unvollständige, beschädigte oder gefälschte Gutscheine werden vom Auftragnehmer abgelehnt.

 
4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer vor Beginn einer Behandlung auf bestehende Krankheitsbilder, Allergien, Medikamenteneinnahmen, Überempfindlichkeiten oder andere körperliche Beschwerden hinzuweisen, die die Behandlung beeinflussen könnten. Die Angaben des Auftraggebers müssen wahrheitsgemäß sein.

 

5 Gewährleistung

(1) Die Leistungen und verwendeten Produkte werden den Bedürfnissen des jeweiligen Auftraggebers angepasst. Eine Verträglichkeitsgarantie kann jedoch nicht gegeben werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber unzureichende Informationen gemäß § 4 bereitstellt oder wenn ein Behandlungsausschlussgrund dem Auftraggeber selbst nicht bekannt oder für den Auftragnehmer nicht erkennbar war.

 

6 Beispielbilder

(1) Beispiel-Fotos, die vom Auftragnehmer veröffentlicht werden, dienen nur als Anschauungsmaterial. Bei nachträglicher Bearbeitung durch den Auftraggeber können Abweichungen von der gezeigten Vorlage auftreten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Abweichungen von der Vorlage keine Mängel darstellen, die Gewährleistungsansprüche begründen.

(2) Wenn der Auftragnehmer im Rahmen der Kosmetikbehandlung Lichtbildaufnahmen anfertigen möchte, geschieht dies nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer diese Lichtbildaufnahmen zu Werbezwecken kostenfrei veröffentlichen darf.

 

7 Behandlungsausschluss

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Behandlungen abzulehnen, wenn medizinische oder hygienische Gründe entgegenstehen.

 

8 Behandlungsausfälle/ Krankheit/ Kündigung/ Schadensersatz

(1) Vereinbarte Termine für Kosmetikbehandlungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, falls der Auftraggeber verhindert ist. Bei verspäteter oder ausbleibender Absage behält sich der Auftragnehmer vor, 50 % des Behandlungspreises abzüglich ersparter Aufwendungen als Verdienstausfall in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

(2) Im Falle einer Absage aufgrund von Krankheit des Auftraggebers ist keine Entgeltzahlung erforderlich, sofern eine ärztliche Bescheinigung die Krankheit nachweist und der Auftragnehmer unverzüglich über die Absage informiert wird.

(3) Im Falle von Terminausfällen aufgrund unverschuldeter Umstände oder höherer Gewalt wird der Auftraggeber umgehend benachrichtigt, sofern dies aufgrund der hinterlegten Kontaktdaten möglich ist. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

 

9 Behandlungs-/ Schulungsdauer/ Verspätung

(1) Die Dauer der Behandlungen und Schulungen ist den Angebots- und Preislisten zu entnehmen. Die Behandlungszeit beinhaltet nicht die Zeit für das An- und Auskleiden.

(2) Bei Verspätung des Auftraggebers bleibt der ursprünglich vereinbarte Termin bestehen. Versäumte Zeit wird nur nachgeholt, wenn dies den weiteren Organisationsablauf nicht beeinträchtigt. Der Preis für die gebuchte Leistung bleibt unverändert.

(3) Bei erheblicher Verspätung des Auftraggebers, so dass die gebuchte Behandlung oder Schulung innerhalb des vereinbarten Termins nicht mehr durchgeführt werden kann und dies den Zeitplan für nachfolgende Kunden beeinträchtigen würde, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Termin zu kürzen und den vollen Preis zu berechnen.

 

10 Haftung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen für Vertragsverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen hiervon sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung von wesentlicher Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt.

(2) Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

(3) Wenn der Auftraggeber unwahre Angaben macht oder aufklärungsbedürftige Informationen gemäß § 4 nicht bereitstellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für eventuelle Schäden.

 

11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung und Vertragssprache

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(2) Die Vertragsparteien vereinbaren die Geltung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

 

12 Salvatorische Klausel

Sollte eine der genannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung herbeizuführen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.

 

Stand: November 2023